Jugendordnung DLRG Ortsgruppe Heddesheim e.V.
Diese Jugendordnung ist zur besseren Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen, Jungen, Frauen und Männer.
Präambel
Diese Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung der Ortsgruppe Heddesheim e.V. im Bezirk Rhein-Neckar e.V. des Landesverbandes Baden e.V. der Deutschen Lebens-RettungsGesellschaft (DLRG).
Die DLRG-Jugend Heddesheim erfüllt die satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG, sie weckt und fördert das Interesse ihrer Mitglieder an diesen Aufgaben. Insbesondere sind dies die Durchführung von Jugendbildungs- und Jugenderholungsmaßnahmen, Kindergruppenarbeit und die Unterstützung der Gruppe bei der Aus- und Fortbildung von Schwimmern und Rettungsschwimmern.
Ihre Arbeit umfasst grundsätzlich alle ihr offenstehenden Möglichkeiten, entsprechend den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.
§1 Mitgliedschaft, Wahlrecht, Tagungen
- Die DLRG-Jugend Heddesheim bilden alle Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Heddesheim e.V. bis einschließlich 26 Jahre und die von diesen gewählten oder berufenen Vertreter und Mitarbeiter unabhängig vom Alter.
- Die Mitglieder der DLRG-Jugend Heddesheim im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen gewählten oder berufenen Vertreter und Mitarbeiter besitzen das uneingeschränkte aktive Wahlrecht.
- Passives Wahlrecht haben Mitglieder ab 14 Jahren. Für den Jugendleiter und den Ressortleiter Wirtschaft und Finanzen gilt ein Mindestalter von 16 Jahre.
- Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme, ein Depotstimmrecht ist unzulässig.
- Die Gremien der DLRG-Jugend Heddesheim tagen grundsätzlich verbandsöffentlich.
- Hauptamtliche Mitarbeiter haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Sie sind ehrenamtlichen Mitgliedern nicht weisungsbefugt.
§2 Eingliederung in die DLRG
Die DLRG-Jugend Heddesheim ist Bestandteil der DLRG Ortsgruppe Heddesheim e.V. und lehnt sich an den organisatorischen Aufbau der DLRG an. Sie unternimmt nichts, was gegen Ansehen und Satzung der DLRG verstößt und arbeitet mit allen Gliederungen partnerschaftlich zusammen.
§3 Eigenständigkeit
Die Organe der DLRG-Jugend Heddesheim arbeiten selbständig, die Jugend führt ein Leben eigener Ordnung. Die DLRG-Jugend Heddesheim verfügt über ihre zustehenden Mittel in eigener Verantwortung.
Die Jugendvorstandschaft legt regelmäßig bei der Mitgliederversammlung der Gruppe Rechenschaft über die Arbeit ab und lässt die Buchführung durch einen Prüfer der Gruppe prüfen, sofern die DLRG-Jugend Heddesheim keine eigenen Kassenprüfer nach § 5 Abs. e) besitzt. Die Kassenprüfung durch die Gruppenprüfer ist nicht ausgeschlossen.
§4 Organe
Die Organe der DLRG-Jugend Heddesheim sind die Jugendversammlung und der Jugendvorstand.
§5 Die Jugendversammlung
- Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der DLRG-Jugend Heddesheim.
- Sie setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Mitgliedern nach § 1 und, ohne Stimmrecht, den Eltern der Mitglieder.
- Die Jugendversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen.
- Die Aufgaben der Jugendversammlung sind:
- Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend Heddesheim
- Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen
- Entgegennahme von Berichten des Jugendvorstandes und anderer Mitarbeiter
- Entgegennahme von Kassen- und Kassenprüfungsberichten
- Entlastung des Jugendvorstandes
- Wahl des Jugendvorstandes
- Wahl von zwei Kassenprüfern
- Wahl der Delegierten für Außenvertretungen
- Verabschiedung und Änderung der Jugendordnung
- Festlegung der Richtlinien für die Arbeit der DLRG-Jugend
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Wahlen finden mindestens alle drei Jahre statt.
- Anträge zur Jugendversammlung müssen eine Woche vor der Durchführung beim Jugendvorstand eingegangen sein.
- Auf schriftlichen Antrag von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nach § 1 oder auf Beschluss des Jugendvorstandes muss eine außerordentliche Jugendversammlung einberufen werden.
§6 Der Jugendvorstand
- Der Jugendvorstand ist das Planungs- und Ausführungsorgan der DLRG-Jugend auf Gruppenebene.
- Mitglieder des Jugendvorstandes müssen sein:
- der Jugendleiter
- der stellvertretende Jugendleiter
- der Ressortleiter Wirtschaft und Finanzen
- Mitglieder des Jugendvorstandes können sein:
- der Ressortleiter Fahrten, Lagen und internationale Begegnungen
- der Ressortleiter Gruppenpädagogik und politische Bildung
- der Ressortleiter Kindergruppenarbeit
- der Ressortleiter Schwimmen, Retten und Sport
- der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit
- der Vertreter beim Stadtjugendring
- der Schriftführer
- der Vertreter des Vorstandes der Gruppe
- bis zu 4 Beisitzer.
§7 Vorrang der Jugendordnung
Zur Ausführung dieser Jugendordnung gilt die Geschäftsordnung der Übergliederung sinngemäß. Sollten sich jedoch jugendspezifische Fachgebiete der DLRG-Geschäftsordnung mit der Jugendordnung überschneiden, so gilt die Jugendordnung der DLRG-Jugend Heddesheim.
§8 Änderung der Jugendordnung
Die Änderung der Jugendordnung kann nur von der Jugendversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sie bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung der Gruppe.
§9 Veranstaltungsprogramm
Der Jugendvorstand arbeitet ein Veranstaltungsprogramm für Kinder und Jugendliche aus und legt dies rechtzeitig der Vorstandschaft zur terminlichen Koordination vor. Das Programm gilt als vereinbart, wenn binnen 4 Wochen nach Vorlage kein Einspruch erfolgt. Die inhaltliche Gestaltung obliegt ausschließlich den Organen der DLRG-Jugend Heddesheim.
§10 Schlussbestimmungen
Diese Jugendordnung umfasst 10 Paragraphen und tritt mit dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung der DLRG-Gruppe Heddesheim in Kraft.