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Veranstaltungen

J-Team Schnorcheltauchabzeichen (Nr.: 2021-0013)

Status
Anmeldung nicht möglich
Voraussetzungen
(einzureichen bis 16.01.2022)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151), nicht älter als 0 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • Anerkennung der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen nebst Ausführungsbestimmungen
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Ich bestätigte, dass ich die Regel(n) 2G+ gem. der aktuell gültigen Corona-Verordnung (wird verlinkt) zum Seminarbeginn erfülle und einen entsprechenden Nachweis mitführe.
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
Veranstalter
DLRG Jugend Heddesheim e. V.
Verwalter
DLRG Jugend Heddesheim | Sven Kessler (Kontakt)
Leitung
Thomas Feike
Referent(en)
Philipp Schick, Sven Keßler
Veranstaltungsort
Hallenbad Heddesheim, Ahornstraße 74, 68542 Heddesheim
Termine
13 Termine insgesamt
16.01.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
23.01.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
30.01.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
06.02.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
13.02.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
20.02.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
27.02.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
06.03.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
13.03.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
20.03.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
27.03.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
03.04.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim
10.04.22 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Hallenbad Heddesheim

Adresse(n):
Hallenbad Heddesheim : 68542 Heddesheim, Ahornstraße 74
Meldeschluss
09.01.2022 15:19
Teilnehmerzahl
Maximal: 0
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
kostenlos
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    • Genesene auf der Grundlage des Nachweises einer SARS-CoV-2-Infektion durch Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die ab dem 28. Tag des Labornachweises wirksam ist, und maximal sechs Monate zurückliegt.

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung (PDF) aufnehmen.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

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